Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Testverfahren gerne zur Verfügung. Die wichtigsten Infos finden Sie vorab schon hier aufgeführt.

Wenn Sie hohes Fieber oder Geruchs- und/oder Geschmacksverlust haben, bitten wir Sie, sich telefonisch bei ihrem Hausarzt.

Jedem Bürger steht pro Woche mindestens ein kostenloser Schnelltest zu.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, können Sie diesen kostenlos online stornieren.

Die Auswertung des Schnelltests dauert i.d.R. 15-20 Minuten. Sie erhalten Ihr Testergebnis per Mail, circa 20 Minuten nach Testdurchführung.

Sie können sich mindestens einmal die Woche kostenlos testen lassen. Da das Testergebnis immer nur eine Momentaufnahme darstellt, ist eine mehrfache Testung durchaus sinnvoll. Eine Infektion kann jederzeit erfolgen, auch nach einem negativen Test. Ein negativer Test bedeutet nicht, dass man am Folgetag nicht infektiös sein könnte. Für jeden Test ist eine Buchung notwendig.

Um einen Schnelltest zu machen, müssen Sie online über unsere Seite einen Termin buchen. Das geht unkompliziert über die Homepage des Maxsport www.meinmaxsport.de Dort wählen Sie ihren Wunschstandort und Termin.

Wir verwenden einen medizinischen SARS-Cov-S Antigen Schnelltest der Firma ACON.

Auf Wunsch der Eltern kann der Test bereits mit Kindern ab 6 Jahren durchgeführt werden.

Einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/Führerschein). Ihre Anmeldung auf dem Smartphone. 

Zudem bringen Sie bitte die Datenschutzerklärung und den Bogen zur Selbsteinschätzung unterschrieben mit. Wenn Sie sich einen Account zur regelmäßigen Testung anlegen, benötigen Sie nur noch den Bogen zur Selbsteinschätzung.

Wenn ihr Testergebnis positiv ist, müssen Sie sich umgehend in Quarantäne begeben und das Ergebnis durch einen PCR-Test verifizieren lassen. Wir sind dazu verpflichtet, das Gesundheitsamt über den positiven Test zu informieren. Bitte benachrichtigen sie auch die anderen Mitglieder ihres Haushaltes über Ihr Testergebnis.

Gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung muss jeder Verdacht auf Infektion, also auch ein positiver Schnelltest, an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Gemeldet werden dabei folgende Angaben: Name, die Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person.

Die zuständigen Gesundheitsämter übermitteln die Informationen zu COVID-19-Fällen elektronisch an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI, allerdings ohne Name, Wohnort und Kontaktdaten der Betroffenen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des RKI auf www.rki.de

In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Schnelltest ein ungültiges Ergebnis liefert. In solch einem Fall können Sie den Test kostenfrei wiederholen. Bitte buchen Sie dann erneut einen Termin über unser Online-Terminbuchungsportal.